Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Vorsorge, sofern er mit seinem eigenen Entgelt für die Beiträge aufkommt. Die betriebliche Altersversorgung kann Leistungen bei Erreichen des Rentenalters, bei Invalidität und im Todesfall umfassen.
Für die eingezahlten Beiträge sparen sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, so dass viele Arbeitgeber sich mit einem Zuschuss an der Altersvorsorge beteiligen.
Es stehen fünf Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge offen. Diese Durchführungsweg differenzieren sich im Wesentlichen durch ihre unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten, durch sozial- und steuerrechtliche Behandlung sowie unterschiedliche Anlagevorschriften.
Wir helfen gerne, die für Sie infrage kommenden Durchführungswege zu vergleichen:
Die 5 Durchführungswege für die Altersvorsorge:
Direktversicherung
Als Direktversicherung ist eine Rentenversicherung möglich, die das Unternehmen für seine Mitarbeiter abschließt. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer sind begünstigt. Sie erhalten die vereinbarten Leistungen im Versorgungsfall direkt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Direktzusage
Durch eine Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalles die vereinbarten Leistungen, meist eine monatliche Betriebsrente, zu zahlen.
Pensionsfonds
Als jüngster Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge sind Pensionsfonds in ihren Anlagemöglichkeiten deutlich flexibler als Lebensversicherer oder Pensionskassen. Sie dürfen beispielsweise einen deutlich höheren Anteil in chancenreicheren Wertpapieren, wie Aktien, im Anlagevermögen halten.
Pensionskassen
Pensionskassen sind ihrer Natur nach Lebensversicherer, die von einem oder mehreren Unternehmen ausschließlich für die betriebliche Altersversorgung ihrer Beschäftigten gegründet werden. Ihre Angebote unterscheiden sich in der Regel nicht von Lebensversicherungen.
Unterstützungskassen
Das sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen und die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber selbst oder durch Entgeltumwandlung aus den Bruttogehältern der Arbeitnehmer finanziert. Unterstützungskassen haben größere Freiräume, da sie nicht an die Vorschriften des Altersvermögensgesetzes gebunden sind.